Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Oberreichenbach ist bemüht, seine Website im Einklang mit den landesrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oberreichenbach-erh.de.
Die Website der Gemeinde Oberreichenbach wird derzeit gemäß BITV 2.0/WCAG 2.1 evaluiert. Sobald die dementsprechenden Prüfberichte vorliegen, werden an dieser Stelle mehr Informationen bereitgestellt
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Über die bereitgestellten E-Mail-Adressen (s. Impressum) haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.
Durchsetzungsverfahren / Beschwerderechte
Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:
Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Fax: +49 89 2129-1113
Mail: service@geodaten.bayern.de
Webseite: www.ldbv.bayern.de