Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Oberreichenbach ist bemüht, seine Website im Einklang mit den landesrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.oberreichenbach-erh.de.
Die Website der Gemeinde Oberreichenbach wird derzeit gemäß BITV 2.0/WCAG 2.1 evaluiert. Sobald die dementsprechenden Prüfberichte vorliegen, werden an dieser Stelle mehr Informationen bereitgestellt

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Über die bereitgestellten E-Mail-Adressen (s. Impressum) haben Sie die Möglichkeit, uns Fehler oder Barrieren zu übermitteln oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit zu erfragen.

Durchsetzungsverfahren / Beschwerderechte

Sie haben die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen zu wenden, wenn Sie die Einhaltung der Anforderungen aus Artikel 7 der Richtlinie EU 2016/2102 in Frage stellen:

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen

Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4
80538 München

Telefon: +49 89 2129-1111
Fax: +49 89 2129-1113
Mail: service@geodaten.bayern.de
Webseite: www.ldbv.bayern.de